Absetzung Planungsausschuss/ Baugebiet Laschenhütte

Herbert Derksen, Mitglied der GUT im Planungsausschuss der Stadt Tönisvorst, nimmt zum Abbruch der Planungsausschussitzung am 04. Juni 2009 wie folgt Stellung: „In Tönisvorst gibt es eine polititische Vereinbarung, das Rats- bzw. Ausschußbeschlüsse, die abgelehnt wurden, erst nach 6 Monaten wieder behandelt werden, falls sich neue Erkenntnisse ergeben. Daher wurden die Bebauungspläne AWG/ Willicher Straße und am H²O/ Schelthofer Straße folgerichtig vom Vorsitzenden von der Tagesordnung genommen.“

Verwaltung hielt Bürgermeinungen zurück

Der Grund für die seitens der GUT von Herbert Derksen beantragte Absetzung des Bebauungsplanes Laschenhütte war die Tatsache, dass neben einem vorliegenden formalen Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW mehrere Bedenken und Anregungen der Verwaltung vorlagen, nicht aber Bestandteil der Sitzungsunterlagen waren. Die GUT sieht in der Zurückhaltung von Bürgermeinungen ein großes Defizit für die politische Meinungsbildung.

GUT nimmt Einwände der Anwohner ernst

Vor Beginn der Situng wurden die Fraktionen mit einem Einspüruch der Familie Beudels gegen den TÖ 35 (Laschenhütte) konfrontiert, welche dem Bürgermeister und der Verwaltung seit Februar 2009 vorliegt, aber ebenfalls den Ausschussmitgliedern nicht als Beratungsunterlage vorlag. Der Inhalt dieser Eingabe an den Planungsausschuss ist so gravierend, dass die beabsichtigte massive Bebauung mit Ausnahme einiger Lückenschließungen an der Laschenhütte bzw. am Feldburgweg, die von der GUT so vorgeschlagen wurden, gänzlich unmöglich ist.

Politik sollte keine Verfahrensfehler begehen

Eine Diskussion über den Bebauungsplan Laschenhütte ohne Berücksichtigung der bereits genehmigten Betriebserweiterung des Schweinehaltungsbetriebs Beudels zu zu lassen, wäre ein fataler Verfahrensfehler gewesen. Der politische Raum ist gut beraten, städtebaulische und planungsrelevante Entscheidungen mit der nötigen Transparenz zu führen, und im Übrigen bis nach den Kommunalwahlen am 30. August aufzuschieben und dem neuen Rat zu überlassen.