Die Fraktion der Gemeinschaft Unabhängiger Tönisvorster (GUT) hat in dieser Woche einen Antrag für mehr Verkehrssicherheit in Vorst in den Ausschuss für Bauen, Energie, Verkehr und Umwelt eingebracht.
Schütte: „Wir fordern die Sicherheit an der Querung der Schluff-Trasse mit der Kempener Straße zu verbessern.”
GUT Fraktionssprecher Michael Schütte: „Wir fordern die Sicherheit an der Querung der Schluff-Trasse mit der Kempener Straße zu verbessern.” Schütte erläutert weiter: „In den vergangenen Jahren hat es mehrere und sehr schwere Unfälle im Bereich der Ortseinfahrt nach Vorst in diesem Bereich gegeben. Dabei wurden Menschen schwer verletzt und getötet. ”
Die Forderungen der Gemeinschaft Unabhängiger Tönisvorster umfassen daher:
- Verlegung der Beschilderung für „geschlossene Ortschaft“ in Höhe Einfahrt Haus Raedt.
- Beleuchtung der Fahrbahn und beider Fahrbahnseiten (Gehweg/ Radweg) in Höhe der Querungshilfe, so dass der Übergang eine deutliche Aufmerksamkeit der KFZ-Fahrer auf sich zieht. Dies ist aufgrund der mangelnden Beleuchtung und des Grünbestandes im Umfeld, derzeit, besonders bei Dunkelheit nicht der Fall.
- Senkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen Einfahrt Firma „Abbelen“ und Kreisverkehr/ Einmündung St. Töniser Straße. Dies erhöht die Aufmerksamkeit, verkürzt Bremswege und erleichtert auch dem LKW-Verkehr der beiden angrenzenden Unternehmen, sowie dem landwirtschaftlichen Verkehr, das Abbiegen und einfädeln auf die Kempener Straße.
- Beschilderung vor der Querungshilfe in beide Fahrtrichtungen mit „Achtung! Fußgänger“ und „Achtung! Radfahrer“.
Gefährliche Querung Teil des Schulwegs von Vorst-Nord
Verschärft werden wird die Situation in der nahen und mittleren Zukunft dadurch, dass diese Querungshilfe im Verlauf der Schluff-Trasse ein Bestandteil des Schulwegs zu den weiterführenden Schulen in St. Tönis für die Kinder des Neubaugebiet Walter-Lehnen-Straße (Vorst Nord) ist.
Allein aus diesem Grund müssen hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden; das Beispiel Süchtelner Straße sollte ausreichend Mahnung für Vorsorge sein. Beraten werden soll der Antrag am 5. Februar 2020.
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