Gespräche mit „Campcorn“ geführt: Ausbau am Corneliusfeld nicht tragfähig

Die Initiative gegen den Neubau der Tönisvorster Gesamtschule auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche an der Vorster Straße („CampCorn“) stellte bereits am 28. August 2023  ihre Idee zur vollständigen Bebauung des Schulgeländes an der Corneliusstraße bei uns in der Fraktion vor. Wir haben sie dazu eingeladen, um uns ein genaueres Bild davon machen zu können, als es Bildschirmfotos im Internet und Handzettel auf dem Wochenmarkt zu tun vermögen.

Die kürzliche Presse-Darstellung durch die Sprecherin, dass die Initiative kein Gehör in der Politik findet, entspricht somit nicht den Tatsachen.

Architektenplan ist eine grobe Konzeptskizze

Viel mehr entspann sich eine lebhafte Diskussion während der Vorstellung, die zu dem Ergebnis führte, dass der Architektenplan eher als eine Art grobe Konzeptskizze zu verstehen sei, da auch die detaillierte Darstellung keine Rückschlüsse darauf zulässt, inwiefern exakt  maßstabsgetreu gearbeitet wurde.

Raumanforderungen nicht berücksichtigt

Auf Nachfrage versicherte man uns, dass man in dieser Planung auch kein Raumnutzungskonzept oder Nutzungswünsche und Anforderungen der einzelnen Schulen berücksichtigen konnte. Es ist also nicht abschließend bedacht worden, mit wie vielen Klassenzügen man hier eine Schule unterbringen könnte.

Massive Baumfällungen erforderlich

Daneben müssten für die vollständige Bebauung am Corneliusfeld mindestens 20 große, alte Bäume und über 20 weitere, kleine Bäume gefällt werden. Über Jahre hinweg wäre mit massiven Nutzungseinschränkungen im Schulbetrieb und für die Turnerschaft und das Akkordeonorchester zu rechnen, um danach eine zu kleine Lösung zu haben, die den Bedürfnissen der beiden weiterführenden Schulen nicht gerecht wird.

Bau von Schule und Verwaltung genehmigungsfähig

Nach juristischer und fachlicher Prüfung haben wir von Planungsrechts-Fachleuten die Botschaft erhalten, dass der angestrebte Weg mit dem Bau der Gesamtschule und der neuen Stadtverwaltung an der Vorster Straße rechtlich und planerisch objektiv genehmigungsfähig sei und höchstwahrscheinlich nur durch äußere Einflüsse in der Umsetzung gestört wird.

Wir setzen daher zugunsten unserer Schülerinnen und Schüler auf eine vernünftige Lösung, die langfristig trägt und den tatsächlichen Erfordernissen entspricht.