Einheitliche Regelung für Radfahrer in Tempo 30 Zonen geschaffen

Der Ausschuss für Sicherheit, Verkehr und Ordnung traf sich am 21.02.2024, um unter anderem über die aktuelle Regelung für Radfahrer und Fußgänger in Tempo-30-Zonen zu diskutieren. Die Debatte fokussierte sich auf die bereits 2020 in Kraft getretene Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezüglich des Nutzungsverhaltens von Radfahrern in entsprechenden Zonen.

Nach einer ausführlichen Diskussion über die Vor- und Nachteile der neuen Regelung wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst. Der Ausschuss unterstützt die Einführung einer einheitlichen Regelung, die es Radfahrern erlaubt, in Tempo-30-Zonen die Fahrbahn zu nutzen, anstelle den Fußweg mit dem Zusatzzeichen „Fahrräder frei“ benutzen zu können.

Die Regelung, dass Fahrräder in Tempo 30 Zonen nicht mehr den Radweg benutzen dürfen, basiert auf der Novelle der StVO, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist. Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter der Leitung des damaligen Ministers Andreas Scheuer (CSU) initiiert.

Gemäß der Novelle dürfen Radfahrer innerhalb von geschlossenen Ortschaften, in denen Tempo 30 gilt, nunmehr die Fahrbahn nutzen und sind nicht mehr verpflichtet, den Radweg zu benutzen.

Die Änderung wurde eingeführt, um die Sicherheit für Radfahrer zu verbessern. Oftmals sind die Radwege in Tempo 30 Zonen in einem schlechten Zustand, sei es aufgrund von Unebenheiten, Hindernissen oder schlechter Beleuchtung. Durch die Möglichkeit, die Fahrbahn zu nutzen, sollen Radfahrer in diesen Zonen besser sichtbar und geschützt werden. Die Änderung ermöglicht es den Radfahrern, sich flexibler im Verkehr zu bewegen und ihre eigene Sicherheit zu erhöhen.

Diese einheitliche Regelung wurde aufgrund mehrerer Faktoren beschlossen. Erstens wurden die oft unzureichenden Sicherheitsabstände auf Fußwegen in Tempo-30-Zonen als sicherheitsrelevanter Aspekt betrachtet, hier kam es besonders im Innenbereich von St. Tönis oft zu brenzligen Situationen. Durch die Nutzung der Fahrbahn sollen Radfahrer eine bessere Sichtbarkeit im Verkehrsumfeld erhalten.

Zweitens wurde betont, dass die einheitliche Regelung für Radfahrer in Tempo-30-Zonen zu einer konsistenteren und leichter verständlichen Verkehrsführung im ganzen Stadtgebiet beitragen würde, statt einen Flickenteppich von Regelungen Aufrecht zu erhalten. Dies soll nicht nur die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer fördern, sondern auch das Verständnis für die geltenden Vorschriften bei allen Verkehrsteilnehmern stärken.

Insgesamt spiegelt dieser einstimmige Beschluss die gemeinsame Überzeugung des Ausschusses wider, dass die einheitliche Regelung für Radfahrer und Fußgänger in Tempo-30-Zonen einen positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit und -klarheit für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer in unserer Stadt leisten wird.