Fraktionen beantragen Erarbeitung einer Baumschutzsatzung für Tönisvorst

Die Fraktionen von UWT 2020, Bündnis90/Die Grünen und GUT haben einen Antrag gestellt, dass die Verwaltung eine Satzung zum Schutz der Bäume in Tönisvorst erarbeitet. Diese soll bis zum Frühjahr 2024 durch einen Ratsbeschluss verabschiedet werden.

In der Begründung des Antrags wird darauf hingewiesen, dass Bäume während ihres Wachstums CO2 aus der Luft binden und durch Schattenwurf und Verdunstung für ein angenehmeres Mikroklima sorgen. Besonders in dicht bebauten städtischen Gebieten haben Bäume positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden vieler Menschen. Die Solidarität gebiete daher, Bäume zu erhalten, die keine Gefahr darstellen.

Um Bäume auf privaten Grundstücken zu schützen, sei eine kommunale Baumschutzsatzung erforderlich. Angesichts des ausgerufenen Klimanotstands in Tönisvorst sei der Schutz von Bäumen von großer Bedeutung. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich bereits, indem sie Patenschaften für Bäume übernehmen und diese wässern.

Die Fraktionen machten bewusst keine weiteren Einschränkungen für die Satzung zum Bestandteil des Antrags, weil man die weiteren Beratungen zur Ausgestaltung ergebnissoffen halten will. Wie restriktiv eine solche Satzung ausfallen kann, solle Bestandteil der weiteren Diskussionen und der Verwaltungsvorlage werden.

„Ich sehe schon den beliebten Vorwurf der Aufstellung eines Verbotskatalogs auf uns zukommen, genau das wollen wir aber nicht, es geht zunächst einmal darum ein Instrument zu haben, welches einen Überblick über Umfang und Zustand der privaten Baumbestände gibt, alles andere muss sich herausstellen“, erläutert Daniel Ponten, Fraktionsgeschäftsführer der GUT den Antrag.

Die beantragte Satzung diene dem Schutz erhaltenswerter Vegetation und dem Allgemeinwohl, insbesondere auch der nachkommenden Generationen. Um die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen, soll vor Inkrafttreten der Satzung am 1. September 2024 eine Informationsveranstaltung bzw. Bürgerversammlung unter Beteiligung von Umweltverbänden durchgeführt werden.

Als Vorbild für die Baumschutzsatzung könne die Baumschutzsatzung der Stadt Greven dienen, die Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten aufzeigt.