Wichtige Ratsentscheidungen für mehr Barrierefreiheit in Tönisvorst

Am vergangenen Donnerstag wurde in der Sitzung des Stadtrates der Haushalt für das Jahr 2021 inklusive vieler großer Entscheidungen beschlossen.

Während die großen Themen „Verwaltungsneubau-Standort“, „mehr Klimaschutz“ und „schnellere Digitalisierung“ viel Beachtung fanden, sind jedoch auch wichtige Entscheidungen zu anderen Themen gefallen. Gemeinsam mit SPD, Grüne und UW T 2020 hatten wir verschiedene Anträge zur Erhöhung der Barrierefreiheit in Tönisvorst auf den Weg gebracht.

Hörverstärkersysteme für das Bürgerbüro

So beschloss der Stadtrat, mit Ausnahme der CDU, dass zukünftig Hörverstärkersysteme im Bürgerbüro und ggf. in weiteren öffentlichen Bereichen mit hochfrequentem Publikumsverkehr zur Verfügung stehen.

Dies ermöglicht schwerhörigen Menschen die Kommunikation und das Verstehen von Sprache. Es bietet die Möglichkeit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros mit schwerhörigen Menschen leichter kommunizieren können, da nicht lauter als normal gesprochen werden muss. Die Sorge, aufgrund der Schwerhörigkeit etwas nicht richtig verstehen zu können, kann für die Bürgerinnen und Bürger gemindert werden.

Anregung von Behindertenverbänden: Notwendigkeit ohne Zweifel gegeben

Die CDU regte im Hauptausschuss an, zunächst feststellen zu lassen, ob es einen Bedarf für ein solches System in Tönisvorst gibt, das einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der gesetzmäßig und im Rahmen der Menschenrechte zugesicherten Barrierefreiheit darstellt und dessen Notwendigkeit für uns bei einem Anteil von ca. 20% Hörgeschädigten an der Gesamtbevölkerung für uns außer Frage stand. Wir werden damit eine sinnvolle Anregung von Behindertenverbänden umsetzen, die im vergangenen Jahr an uns herangetragen worden ist.

Fußgängerzone soll barrierefrei werden – Bürgerwünsche berücksichtigt

Außerdem beschloss der Stadtrat, ebenfalls ohne die Stimmen der CDU, eine teilweise Neupflasterung der Fußgängerzone in St. Tönis anzugehen. Zunächst werden dafür Anschauungsbereiche neugestaltet, um eine Auswahl, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, treffen zu können. Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes 2035 wurde die Bürgerschaft hier bereits einbezogen. Die daraus entstandenen Ideen und das Engagement sollen somit Berücksichtigung finden.

Es wurde von vielen in der Mobilität eingeschränkten Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine Verbesserung der Situation bezüglich des Kopfsteinpflasters gefordert, um den Einkauf in St. Tönis wieder attraktiver und sicherer zu gestalten. Im Zuge dessen soll die Fußgängerzone zukünftig auch eine Blinden-Leitspur erhalten. Das ist eine gute Nachricht für alle Kundinnen und Kunden des Einzelhandels in St. Tönis und für viele behinderte oder eingeschränkt mobile Menschen.