Das nächste Kapitel Vorst-Nord: Fortsetzung des Irrtums

Seit Beginn der ersten Planungen haben sich die Mitglieder der GUT und der Ratsfraktion der letzten Ratsperiode gegen den Bebauungsplan „Am Försterhof“, besser bekannt und inzwischen berüchtigt, als „Vorst-Nord“, gesträubt und sinnvolle Alternativen vorgeschlagen.

Vor ziemlich genau vier Jahren hieß es in unserer damaligen Mitteilung zum „Durchwinken“ von Vorst-Nord:

„Wir sind der Meinung, dass ein bisschen mehr Geduld und planerische Weitsicht auch keinem mehr geschadet hätten, denn eigentlich ist es doch unbefriedigend, wenn man 12 Jahre an so etwas arbeitet und am Ende sowas dabei herauskommt, was jetzt auf dem Papier steht.“

Nun, heute ist es nicht unbefriedigend, sondern aus Sicht der Bauwilligen mangelhaft, was nunmehr nicht nur auf Papier, sondern einen Meter zu tief in Vorster, Lehm, Sand und Mutterboden steht oder stehen soll.

Neubaugebiet Vorst-Nord

Ein Hinweis auf die zu erwartende spezielle Situation im neuen Baugebiet an der Walter-Lehnen-Straße, wäre im Prospekt für die Interessenten (die in der Regel keine Fachleute sind) oder als Hinweis in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sicherlich hilfreich gewesen und hätte der Nachfrage bestimmt keinen Abbruch getan, aber verhindert, dass die eine oder andere Baufamilie nun später mit dem Bau beginnen oder eine teure Nachfinanzierung in Anspruch nehmen muss.
Das war seitens der Stadt dem Anschein – und der Aussage der Kreisverwaltung – nach, kein gerechtes Spiel mit den Käufern, deren Aufregung und Ärger verständlich ist.

Sicherlich hat die Stadtverwaltung Recht, wenn gesagt wird, dass Auffüllungen von Baufenstern mit anderem Untergrund absolut üblich seien. Unüblich ist aber die Größenordnung, die man im Neubaugebiet Vorst-Nord von den dortigen Bauherren verlangt.

Dies bedeutet dort ganz grob gerechnet, dass sich in vielen Fällen die Kosten für die reinen Erdarbeiten, die Anlieferung von Füllmaterial und die Verdichtung mindestens um 50% erhöhen werden. Bei der Größe der Grundstücke und in der Annahme, dass nicht alle Baufamilien einen 200 Quadratmeter großen Schwimmteich im Garten haben wollen, ist auch eine Verdoppelung der Kosten sicherlich kein Einzelfall.

Natürlich hat die Stadtverwaltung auch Recht, wenn gesagt wird, dass der Architekt oder Bauunternehmer – nach Vorgaben eines Baugrundgutachters und Statikers – die Gründung für Keller oder Bodenplatte ermitteln wird, aber an dem Punkt sind vielleicht viele verunsicherte Eigentümer noch gar nicht, die bis vor kurzem von hohen, aber üblichen Summen für Ihre Erdarbeiten ausgegan-gen sind und nicht zwingend erwarten mussten, dass die Straßen- und Kanalplanung der Stadt eine böse Überraschung für Sie bereit hält.

Wir hoffen, dass die Stadtverwaltung nun tatsächlich und aufrichtig versucht den Baufamilien in Vorst-Nord Entgegenkommen zu zeigen und bei der Lösung der Probleme behilflich und flexibel ist und hier kein neues Kapitel in der schier unendlichen Geschichte von Vorst-Nord aufschlägt.

Als Immobilienvermarkter hat die Stadt Tönisvorst sich damit keinen Ruhm erworben und keine Werbung für sich als familienfreundlichen Standort gemacht, wenn der Start in das neue Zuhause schon mit so vielen Sorgen anfängt.