Alle in Tönisvorst im Rat der Stadt vertretenen Parteien trafen sich am Dienstag, dem 4. Februar 2014, um gemeinsam ein, für alle wichtiges, Thema abschließend zu besprechen und zu einem Ergebnis zu führen.
Die Plakatflut in Wahlkampfzeiten ist offensichtlich allen im Rat der Stadt vertretenen Parteien ein Dorn im Auge. Es besteht absolute Einigkeit in der Meinung, dass in der Vergangenheit das Plakatieren in der Stadt Tönisvorst unschöne Formen angenommen hatte. Diese Flut der Werbung gilt es für künftige Wahlkampfzeiten einzudämmen und in, für alle vertretbaren, Grenzen zu halten.
Nach einem grundsätzlichen Antrag zu diesem Thema wurden bei einem parteiübergreifenden Treffen Einzelheiten zur Durchführung auf Vorstandsebene besprochen und anschließend in den jeweiligen Ortsverbänden diskutiert. Zwischenzeitlich wurde bei einer weiteren Zusammenkunft befürwortet, dass eine künftige Regelung für das Tönisvorster Stadtgebiet allen Bewerbern ermöglicht, in allen Wahlbezirken mit der gleich großen, begrenzten Anzahl an Plakaten an frei zu wählenden Standorten auf sich aufmerksam zu machen.
Eine alleinige Regelung auf Basis einer freiwilligen Absprache zwischen den heute im Rat vertretenen Parteien erscheint nicht ausreichend zu sein, da weitere Bewerber sich hieran nicht unbedingt gebunden fühlen könnten. Um die getroffene Übereinkunft anzumahnen bleibt bei etwaigen Verstößen alleine die öffentliche Meinung als Sanktionsmittel. Damit die neuen Regelungen allgemeinverbindlich und mit einer hohen ordnungsrechtlichen Durchsetzbarkeit ausgestattet werden, ist eine satzungsgemäße Einbettung ins Ortsrecht wichtig. Es soll keine neue Satzung geschaffen, sondern die bereits bestehende entsprechend ergänzt werden.
Nach ausgiebiger rechtlicher Prüfung wurde es daher für unbedingt erforderlich erachtet, die Größe der Plakate und der Standorte in der Sondernutzungssatzung festzuschreiben. Eine Änderung der bestehenden Satzung wurde am 4. Februar 2014 nach gemeinsamer Diskussion letztendlich einstimmig verabschiedet.
Ein gemeinsamer Antrag nach §24 an den Rat der Stadt, die Satzung entsprechend zu ändern, wurde formuliert und auf den Weg gebracht.