Stellungnahme gefordert: Nazi-Schmierereien an der Grundschule Hülser Straße

Wie uns bekannt wurde, existieren seit mindestens Anfang 2011 Nazi-Schmierereien an der Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße, im Bereich der dortigen Turnhalle und der Kindergärten sowie in der Umgebung Selder, Feldstrasse, Jägerstraße.

Darunter sind verfassungsfeindliche und in Deutschland verbotene, rechtsextreme Symbole, wie Hakenkreuz, SS Zeichen, Keltenkreuz und andere grafische Symbole und Abkürzungen aus dem rechtsextremen Bereich, sowie Werbung für rechtsextreme Parteien und Organisationen (z.B. NPD – Nationaldemokratische Partei Deutschlands, JN – Junge Nationaldemokraten).

Nach deutschem Recht ist das öffentliche Zeigen fast aller rechtsextremen Symbole oder Kennzeichen nach § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) strafbar oder kann, wenn es nicht unter § 86a StGB fällt, teilweise als Volksverhetzung nach § 130 StGB geahndet werden.

Erste Hinweise aus der Bürgerschaft sind der Stadt Tönisvorst, nach unseren Informationen, im Februar 2011 zugegangen. Daraufhin wurden diese verbotenen Symbole lediglich auf dem Schulschild innerhalb einiger Wochen unvollständig entfernt.

Dadurch sind erschreckenderweise derzeit immer noch großflächige Nazi-Schmierereien vorhanden, in einem Bereich in dem täglich Schulkinder spielen und lernen, der täglich von Lehrerinnen und Lehrern in Augenschein genommen wird. Im Anhang ist auszugsweise entsprechendes Bildmaterial beigefügt, das auch in Originalqualität vorliegt.

Aufgrund der zum großen Teil noch vorhandenen bzw. erneuerten rechtsextremen Symbole bleibt die Frage einer Strafbarkeit durch Duldung bzw. nach dem Schutz des Schulraums, Ermittlungen seitens Polizei und Staatsschutz, Verantwortlichkeit des Ordnungsamtes, der Lehrerschaft und der Schulleitung offen.

  • Welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen oder sind geplant?
  • Welche Art der Reinigung oder Fassadenimprägnierung ist hier möglich?
  • Inwiefern sind die Schulleitungen für dieses Thema sensibilisiert?
  • Gab es bereits entsprechende Meldungen durch die Schulleitungen an die Stadt bzw. sind entsprechende Anzeigen erstattet worden?

Die GUT fordert mit heutigem Antrag von Bürgermeister Goßen entsprechende Antworten und Stellungnahme im Rat der Stadt Tönisvorst, da hier gleich mehrere Ausschüsse betroffen sind.

Außerdem sollte das öffentliche Interesse groß sein, Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund in Tönisvorst aufzuklären und diesen entschieden entgegenzuwirken.