Am 22.06.1972 wurde der damaligen Gemeinde Tönisvorst das Recht zur Führung eines Wappens verliehen. Gleichzeitig wurde das Recht zur Führung einer Flagge verliehen. Keine politische Nutzung Sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in zahlreichen anderen Bundesländern[…]
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