Offener Brief: Verkehrsüberwachung in Tönisvorst – Geschwindigkeitsüberschreitungen in verkehrsberuhigten Bereichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen aus den Gesprächen mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Tönisvorst sicherlich bekannt ist, gibt es in den Wohngebieten mit verkehrsberuhigten Bereichen insbesondere in St. Tönis verschiedene Probleme, nicht nur mit ruhendem Verkehr.
Wiederholt, und im Rahmen der aktuellen Aktion des Landesinnenministeriums vermehrt, sprechen uns Bürgerinnen und Bürger bezüglich teilweise erheblicher Geschwindigkeitsübertretungen in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1) in St. Tönis an.
Schwerpunkte hierbei sollen das sog. Pipper-Gebiet (Heinrich-Böll-Straße, Hermann-Hesse-Straße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Am Düngelshof), der Bereich Fliethgraben und Corneliusweg sein. Aufgrund der Wohnbebauung, der Nähe zu Schulen, Kindergärten und anliegenden Spielplätzen handelt es sich dabei um Straßen auf denen Kinder jeden Alters auch alleine unterwegs sind.
Aufgrund dessen, dass hier maximal 7 km/h (Schrittgeschwindigkeit) erlaubt sind, ist es für jeden eine Leichtigkeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu bemerken, sobald man als Fußgänger nur zügig überholt wird. Diese Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen durch Verkehrsteilnehmer aller Art und aller Herkunft angeblich zwischen mehr als dem doppelten des Erlaubten und Geschwindigkeiten von bis zu 50 km/h und mehr, die beobachtet worden sein sollen. Stellenweise stechen hier insbesondere im sog. Berufsverkehr zwischen 7:30 und 11 Uhr und gleichermaßen zwischen 16 und 20 Uhr sowohl Anwohner, als auch die immer gleichen Lieferdienste, Verkaufsfahrer usw. heraus.
Angeblich sei es laut der Abteilung Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Tönisvorst nicht möglich oder nicht erlaubt – in wessen Zuständigkeit auch immer – hier durch verkehrsüberwachende Maß-nahmen kontrollierend einzugreifen und ggf. auch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Für Verwunde-rung sorgt dabei die aktuelle Berichterstattung (siehe Anlage), dass derartige Maßnahmen in Krefeld und in anderen Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen möglich sind.
Selbstverständlich ist es bekannt, dass einzelne bauliche Gegebenheiten (Straßenführung, Straßenbegleitgrün, zu kurze Messstrecke) eine Überprüfung mit verschiedenen Messgeräten unmöglich macht, aber dies ist nicht an allen genannten Stellen so und auch kein Grund und keine Entschuldingung keine anderen kontrollierenden oder beobachtenden Maßnahmen in Regelmäßigkeit zu ergreifen.
Im Namen der Bürgerinnen und Bürger wünschen wir uns, dass Sie hier in den nächsten Monaten entsprechende Maßnahmen ergreifen können und Ihnen dazu, auch fernab von PR-Terminen des Landesinnenministers, die Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Bereits vielen Dank im Voraus für die Beantwortung unserer Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Ponten