Unsere Fraktion hat beim Rat der Stadt Tönisvorst beantragt, nach jeder Kommunalwahl eine verbindliche Karenzzeit („Cooling-off-Periode“) von zwölf Monaten einzuführen. Ziel ist es, Transparenz zu sichern und Korruption wirksam vorzubeugen.
Kern des Antrags
- Wer ist erfasst? Unterlegene Bürgermeister- oder Ratskandidaten- und Kandidatinnen, leitende Mitglieder von Wahlkampfteams sowie leitende Verwaltungskräfte wie Beigeordnete oder Fachbereichsleitungen.
- Was gilt? Diese Personen dürfen innerhalb von zwölf Monaten nach der amtlichen Feststellung des Wahlergebnisses kein neues Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt eingehen und keine leitende Beförderung erhalten, wenn dadurch der Eindruck einer politischen Belohnung oder finanziellen Gegenleistung entstehen könnte.
- Kontrolle: Jede Einstellung oder Beförderung in diesem Zeitraum muss einem unabhängigen Prüfungsgremium vorgelegt werden. Ausnahmen sind nur bei zwingendem dienstlichen Bedarf und einstimmiger Zustimmung möglich.
Rechtliche Basis und Verfassungsbezug
Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 1 GO NRW, der den Städten weitgehende Satzungsautonomie verleiht. Die Regelung steht im Einklang mit dem Grundgesetz – Art. 28 Abs. 2 GG garantiert die kommunale Selbstverwaltung, Art. 12 GG schützt die Berufsfreiheit. Da die Karenzzeit zeitlich befristet und auf besonders sensible Positionen beschränkt ist, stellt sie eine verhältnismäßige Maßnahme dar, die dem überragenden Gemeinwohlziel der Korruptionsprävention dient.
Bezug zu europäischem Recht
Die Initiative folgt den Empfehlungen des Europarats (GRECO) und den Antikorruptionsrichtlinien der EU, die Mitgliedstaaten auffordern, Cooling-off-Perioden einzuführen, um Interessenkonflikte zu vermeiden und das öffentliche Vertrauen zu stärken. Tönisvorst setzt damit bewährte europäische Standards auf kommunaler Ebene um.
Warum das für Tönisvorst wichtig ist
Nach Kommunalwahlen müssen häufig Schlüsselpositionen neu besetzt werden. Ohne klare Regeln könnten Absprachen im Hintergrund entstehen oder der Anschein erweckt werden, dass Posten als politische Belohnung für Wahlkampfunterstützung vergeben werden. Selbst wenn alles formal korrekt wäre, leidet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Neutralität der Verwaltung.
Mit einer zwölfmonatigen Karenzzeit wird verhindert, dass persönliche Netzwerke und Wahlkampfhilfen unzulässigen Einfluss auf Personalentscheidungen ausüben. Die Stadt übernimmt damit erprobte Standards, wie sie auf Bundesebene seit 2015 für Ministerinnen und Parlamentarische Staatssekretärinnen gelten.
Diese Regelung stärkt dauerhaft Transparenz, Integrität und Gleichbehandlung, garantiert sachliche Personalentscheidungen und setzt ein klares Zeichen für „Good Governance“. So bleibt die Stadtverwaltung Tönisvorst glaubwürdig, gerecht und dem Gemeinwohl verpflichtet.