Faktencheck: Was in den Beschlüssen zum H2Oh! steht – und was nicht

Nach der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Sport wird über den gemeinsamen Antrag von GUT und Grünen zum Schwimmbad H2Oh! viel behauptet. Die GUT legt deshalb offen, was in den Beschlüssen und Vorlagen tatsächlich steht. Alle Angaben lassen sich im Ratsinformationssystem der Stadt nachlesen.

Die Ergebnisse des Bürgerdialogs vom 4. September sollten dem Gutachter für die Machbarkeitsstudie zur Verfügung gestellt werden. Wie auch die Presse berichtet hat, fand das im Ausschuss keine Mehrheit – CDU, SPD und AfD stimmten dagegen.

  • Am 30. April 2026 hat der Rat die Studie einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen. Untersucht werden zwei Varianten, Minimum II und Medium, jeweils als Sanierung und als Neubau. Das Ergebnis muss sechs Monate nach der Vergabe vorliegen (Vorlage 115/2026, 1. Ergänzung, TOP 10.2).
  • Die Studie ist dabei keine neue Idee: Schon am 26. Oktober 2023 hatte der Rat mehrheitlich Stufe 1 beschlossen, die Beauftragung konnte damals aber nicht erfolgen. Aktuell läuft die Vergabe (Informationsvorlage 323/2026).
  • Die Sechs-Monats-Frist wurde im Hauptausschuss am 16. April 2026 auf Antrag der GUT aufrechterhalten (Niederschrift Hauptausschuss, TOP 7.1).
  • Nicht geregelt ist im Beschluss – entgegen der Darstellung der CDU -, wie die Vereine bei der Bedarfsermittlung einbezogen werden. Die Vorlage nennt eine Bedarfsermittlung für den Schul- und Vereinssport, aber keine Beteiligung der Vereine.

Der Vorwurf, die GUT wolle den Ratsbeschluss umdeuten oder die Studie in eine bestimmte Richtung lenken, ist falsch. Der Antrag ändert weder den Auftrag, noch die Varianten, noch die Frist. Dass die Studie neutral und unabhängig erstellt werden muss und Bestands- und Bedarfsanalyse zu ihr gehören, wie im Ausschuss vorgebracht wurde, stellt die GUT nicht in Frage – das ist auch ihre Position. Auch Aussagen, die der GUT zugeschrieben werden, etwa sie habe bestimmte Erwartungen geweckt, weist die Fraktion zurück. Gesagt oder versprochen wurde nichts dergleichen.

Der GUT geht es um die Sache und um ein möglichst informationsreiches Ergebnis. Die Ergebnisse des Bürgerdialogs sind Material, keine Vorgabe. „Berücksichtigen“ heißt: zur Kenntnis nehmen und abwägen. Die Verwaltung hat dazu in ihrer Vorlage 310/2026 keine Bedenken geäußert.

„Ein Gutachten wird nicht neutraler, indem man ihm Informationen vorenthält. Es wird nur ärmer“, sagt Karoline Milch, stellvertretende Fraktionssprecherin der GUT.

Die wesentlichen Erkenntnisse des Bürgerdialogs sind im Antrag öffentlich nachlesbar. Die GUT wird sicherstellen, dass der Gutachter sie zur Kenntnis bekommt. Erst die Fakten, dann die Entscheidungen.

Quellen:

  • Antrag von GUT und Grünen vom 25.09.2026 mit Anlage zum Bürgerdialog vom 04.09.2026
  • Vorlage 310/2026 (Verwaltung hat keine Bedenken), 28.09.2026
  • Vorlage 115/2026, 1. Ergänzung (Ratsbeschluss 30.04.2026, TOP 10.2; Vereine/Bedarfsermittlung)
  • Vorlage 338/2023, 3. Ergänzung (Ratsbeschluss 26.10.2023, Stufe 1)
  • Informationsvorlage 323/2026 (Vergabe läuft)
  • Niederschrift Hauptausschuss 16.04.2026, TOP 7.1 (Sechs-Monats-Frist)
  • Rheinische Post, 19.10.2026: „Mehrheit lehnt Bürgerdialog-Ergebnisse für Gutachter ab“

Alle Vorlagen, Beschlüsse und Niederschriften sind öffentlich im Ratsinformationssystem unter ris.toenisvorst.de nachzulesen.