Mehr OGS-Plätze durch mehr Flexibilität – Antrag von Grünen und GUT

Der Mangel an OGS-Betreuungsplätzen erschwert es berufstätigen Eltern, ihre Arbeitszeiten mit den Betreuungsbedürfnissen ihrer Kinder zu koordinieren. Wenn nicht genügend OGS-Plätze verfügbar sind, müssen Eltern alternative Betreuungsmöglichkeiten finden oder ihre Arbeitszeit einschränken, was zu finanziellen Belastungen auf der einen und Fachkräftemangel und Karriereeinschränkungen auf der anderen Seite führen kann.

Ab 2026 ist zwar rein rechtlich eine Entlastung durch eine Bereithaltungspflicht für die OGS vorgesehen, aber schon jetzt ist eine kurzfristige Verbesserung ist für Kinder und Eltern wünschenswert.

Rechtsanspruch ab 2026

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben für mehr Vereinbarkeit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung Anfang Mai auf den Weg gebracht. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Es gibt viele Familien, die auf die OGS und unter Umständen damit auch auf ein variableres Arbeitszeitmodell eines Elternteils verzichten, weil sie keiner anderen Familie einen Platz „wegnehmen“ wollen, die womöglich dauerhaft darauf angewiesen ist, während es andere gibt, die nur an 2-3 Tagen pro Woche OGS Bedarf hätten. Entsprechende Wünsche sind aus der Bürgerschaft mehrfach an beide Fraktionen herangetragen worden.

Um den Kindern und den Eltern mehr Flexibilität einzuräumen und Schule, Freizeit, Sport, Beruf und finanzielle Belastung planbar und ausgewogen zu gestalten, haben wir beantragt im Bildungsausschuss darüber zu beraten, dass

  • es in Tönisvorst ab dem II. Schulhalbjahr 2023/2024 möglich sein soll einen vollen Platz (5/5) in der OGS pro Woche nach dem Muster 2/5 zu 3/5 zu teilen,
  • bei der Beantragung eines OGS-Platzes abgefragt werden soll, ob eine Betreuung an allen Tagen oder an 2 bzw. 3 Tagen gewünscht ist.

So soll der tagesgenaue Bedarf ohne viel Mehraufwand abgestimmt werden können. Gibt es übereinstimmenden Bedarf, so soll der geteilte OGS-Platz  nach den Kriterien des bisherigen Vergabefahren zugeteilt werden. Wenn keine Teilung möglich ist, wird zunächst ein voller OGS-Platz angeboten. An den Gebühren soll sich dabei nichts ändern, diese würden anteilig entsprechend der aktuell gültigen Gebührensatzung anfallen. Ein Rechtsanspruch darauf, dass die Stadt OGS-Plätze in diesem Teilungsverfahren vergibt, soll nicht eingeführt werden.

Seitdem ein knapp zehn Jahre Runderlass des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr gilt, ist es den Schulträgern selbst möglich derartige Regelungen zur offenen Ganztagsschule zu treffen. Dies haben wir vorab auf Landesebene prüfen lassen.

Dieses Modell führt für die Verwaltung zu einer sehr geringen Mehrbelastung bei der Bedarfsabfrage und Filterung, die in absehbarer Zeit – mit eingangs genannter Gesetzesänderung – ohnehin eintritt.

Berufstätige Eltern stehen vor der Herausforderung, ihre Arbeit mit der Betreuung ihrer Kinder zu vereinbaren. Die offene Ganztagsschule bietet ihnen eine verlässliche und strukturierte Nachmittagsbetreuung. Durch das erweiterte Angebot an pädagogischen und Freizeitaktivitäten können Eltern ihre Arbeitszeit ausdehnen, ohne sich Sorgen um die Sicherheit und Förderung ihrer Kinder machen zu müssen. Dies fördert nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern trägt auch zur wirtschaftlichen Stabilität bei.