Fragen und Anregungen zu den Planungen „Campus Tönisvorst“

Während der Sommerferien hat sich auch die Gesamtfraktion der GUT mit dem vorgestellten Konzept „Campus Tönisvorst“ weitergehend beschäftigt. Davon ausgehend, dass die Präsentation der Stadtverwaltung ein erstes Gedankenspiel mit möglichen Ausführungsoptionen ist, ergeben sich dazu noch zahlreiche Fragen und Anregungen.

Mit in diesen Katalog, der am 17.08.2021 der Verwaltung übersendet wurde, eingeflossen sind Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich ebenfalls viele praktische Fragen zu Realisierungmöglichkeiten und Platzbedarf gestellt haben, die auf den ersten Blick naheliegend sind und von der Verwaltung beantwortet werden müssen. Die Fragen sind in Ihrer Reihenfolge bitte ohne Wertung oder Wichtigkeit zu betrachten.

  1. Wie fällt die CO² Bilanz der Summe aus (energetischer) Sanierung, Neubau Fachraumzentrum, Behebung Raum-Mangelsituation und Weiterbetrieb der bestehenden Gebäude (Schulzentrum Corneliusfeld und Campus Kir-chenfeld) für die nächsten 40 Jahre im Vergleich zur Summe aus Abriss, Neubau, „Renaturierung“/ Errichtungen Klimaschutzsiedlung und Betrieb für 40 Jahre aus?
  2. Wie fällt die finanzielle Bilanz der Summe aus (energetischer) Sanierung, Neubau Fachraumzentrum, Behebung Raum-Mangelsituation und Weiterbetrieb der bestehenden Gebäude (Schulzentrum Corneliusfeld und Campus Kirchenfeld) für die nächsten 40 Jahre im Vergleich zur Summe aus Abriss, Neubau, „Renaturierung“/ Errichtungen Klimaschutzsiedlung und Be-trieb für 40 Jahre aus? Wie sieht eine Fortschreibung der entsprechenden Haushaltspositionen für die nächsten 40 Jahre aus? Wie wirkt sich das auf die Rücklagen der Stadt aus?
  3. Ist in den Betriebskosten für den Neubau die Bildung einer Instandhaltungsrücklage bereits enthalten?
  4. Welche weitergehenden Investitionen an den bisherigen Schulstandorten sind über 2026 hinaus nötig, um diese im Hinblick auf Digitalisierung des Unterrichts auf einem guten Niveau zu erhalten?
  5. Welche Investitionen sind in den nächsten fünf Jahren (in Summe und pro Jahr) erforderlich, um einen sicheren Betrieb der Bestandsgebäude zu gewährleisten, sofern ein Umzug/ Neubau beschlossen ist?
  6. Welchen konkreten Vorschlag sieht die Verwaltung als realistisch an, um die Parkplatzsituation für Kraftfahrzeuge und Fahrräder ortsnah und dauerhaft zu lösen, ohne dabei Parkraum Dritter in Anspruch nehmen zu müssen?
    a. Wird dabei die Schaffung von ausreichender Ladeinfrastruktur berücksichtigt?
    b. Wird eine Parkraumbewirtschaftung in Erwägung gezogen, um ei-nen „Missbrauch“ des Parkraums zu verhindern?
  7. An welcher Stelle ist eine Bushaltestelle mit Wende- und Haltemöglichkeit vorgesehen? Wie kann diese Bushaltestelle sicher gestaltet werden?
  8. Wie stellt sich die Verwaltung die gefahrlose Querung der Vorster Straße im Bereich „Campus“ vor (sichere Weiterführung der, im Konzept gezeigten Fußwege bzw. Schulweg und ÖPNV Zugang)? Zu wessen Lasten fällt ei-ne eventuelle Umgestaltung der Vorster Straße?
  9. Wie ist die zukünftige Behandlung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs im – heute schon unübersichtlichen und gefährlichen – Bereich Vorster Straße/ Westring/ Am Wasserturm/ Am Schluff vorgesehen?
  10. Wie groß sind die Schulhofflächen? In absoluten Zahlen und in Relation zu den gesetzlichen Vorgaben und pädagogischen Empfehlungen?
  11. Sind die Bewegungsflächen für Feuerwehr und Rettungsdienst ausreichend dimensioniert? Sind die Flucht- und Sammelpunkte ausreichend berücksichtigt und dimensioniert? Ist ein zweiter Zufahrtsweg- bzw. Rettungsweg ab-seits von Vorster Straße und Am Wasserturm vorgesehen?
  12. Wie wird eine Absicherung der westlichen Grundstückseite gewährleistet, so dass keine Überquerung der Düsseldorfer Straße vom Schulgelände aus möglich ist? Ist eine sichere Fußgängerquerung am Kreisverkehr Düsseldorfer Straße/ Höhenhöfe oder eine andere Lösung vorgesehen?
  13. Ist die geplante Kapazität der Sportanlagen (Halle und Außenflächen) im Vergleich zum bisherigen Bestand ausreichend? Wie wird der Schulsport darüber hinaus sichergestellt?
  14. Wie wird zukünftig mit den Liegenschaften von Turnerschaft, Akkordeon-Orchester und anderen Nutzern im Bereich Corneliusfeld im Hinblick auf Zuwegung/ Wegerecht und Lärmschutz umgegangen?
  15. Wie hoch ist die Summe der zu erstattenden Fördergelder bei einer Aufgabe der Schulstandorte im Jahr 2026 oder später? Wann enden die Bindungsfristen der in Anspruch genommenen Fördergelder?
  16. Ist der im Konzept genannte Temperaturkorridor (22° – 26°C) für die Innenraumbelüftung auch an unserer geografischen Position zu gewährleisten? Auch mit Berücksichtigung der rapiden Zunahme der Anzahl an Sommer-tagen, lang andauernden Hochdruck- oder Tiefdruck-Wetterlagen und auch mit Berücksichtigung eines generellen Temperaturanstiegs um mehr als 1,5°C ab dem Jahr 2030 und mehr über die Betriebsdauer der Gebäude?
  17. Ist ein passives Lüftungskonzept in Anbetracht der derzeitigen pandemischen Lage und unter Berücksichtigung der daraus gesammelten Erfahrung sinnvoll und zukunftsfähig? In welchem Fall ist ein vier- bis sechsfacher Austausch der Raumluft pro Stunde gewährleistet?
  18. Ist die uneingeschränkte Barrierefreiheit für alle Geschosse in allen Gebäuden des Campus gewährleistet? Ist ein Leitsystem (für Sehbehinderte) in allen Gebäuden vorgesehen? Ist unterstützende Technik für Hörbehinderte Menschen in allen Gebäuden vorgesehen? Werden die Außenflächen barrierefrei ausgebaut?
  19. Wie groß ist die versiegelte Bodenfläche auf den derzeitigen Grundstücken Verwaltung Bahnstraße, Schulflächen Kirchenfeld und Corneliusfeld in Summe. Wie viel dieser Versiegelung entfällt beim Rückbau bzw. Konvetierung der Flächen? Wie viel Fläche wird am Campus Tönisvorst neu ver-siegelt? Wie kann diese Flächenversiegelung reduziert werden (siehe unser Antrag aus dem Jahr 2020, „Schulhöfe zu Blühwiesen“)
  20. Können die Schulen die konzeptionell vorgesehenen Lernflächen und flexiblen Lernräume überhaupt pädagogisch ausfüllen?
  21. Ist eine ökologisch nachhaltige und CO²-mindernde Bebauung der Gelände Corneliusfeld und Kirchenfeld gewährleistet und fester Bestandteil eines zukünftigen Beschlusses?
  22. Die im Konzept genannten Beispielschulen in Hamburg verfügen nach ei-genen Angaben über 1.600 Schülerinnen und Schüler bei einer Grundfläche von 43.000 m². Übertragt man das auf die höhere Anzahl der Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen wächst der Bedarf statistisch auf etwa 51.000 m² zzgl. der Grundflächen, die die Verwaltung und zusätzliche Verkehrsflächen beanspruchen. Die Größe der maximal bebaubaren Fläche liegt auf dem Campus Tönisvorst bei etwa 38.000 m². Steht am designierten Standort genügend Bauplatz – auch unter Berücksichtigung der anderen offenen Fragen und Punkte – zur Verfügung steht?

Unsere Fragen bzw. Anregungen erheben keinen Anspruch auf fachliche Korrektheit und Vollständigkeit und ihre Beantwortung soll dem besseren Verständnis des Konzepts und der öffentlichen Meinungsbildung dienen.

Wir hoffen damit in den nächsten Wochen damit einer Entscheidungsreife näher zu kommen. Aufgrund der Fülle an Fragen, deren sorgfältige Beantwortung die Größe und Wichtigkeit des Projekts verlangt, gehen wir aber noch von einer längeren Diskussionsphase aus und haben daher auch die Bürgerinnen und Bürger zu unserer nächsten Fraktionssitzung zum Thema eingeladen.