Westdeutsche Zeitung am 09.08.2021
„Die GUT bittet die Verwaltung darum, entsprechende erhobene Zahlen aus bereits existierenden Gutachten, Umfrageergebnissen oder Studien des Einzelhandels zu veröffentlichen, um diese Argumente zu bestätigen oder zu entkräften. „Wir gehen davon aus, dass diese Grundlagen selbstverständlich vorhanden sind, sonst würde sich die Argumentation, der oben genannten, lediglich auf Mutmaßungen und nicht auf Fakten stützen und wäre somit hinfällig“, schreibt die GUT in ihrem Antrag. […]“
Emily Senf für die Westdeutsche Zeitung, 09.08.2021
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