Gegenargumente müssen belegbar sein: GUT verlangt Nachweise für Kaufkraftverlagerung in St. Tönis

Aktuell, wie auch schon in den vergangenen Monaten wurde sowohl seitens der Werbegemeinschaft „St. Tönis erleben e.V.“, wie auch von CDU und FDP argumentiert, dass die Verlegung des Verwaltungsstandortes aus der St. Töniser Innenstadt zum Wasserturm einen enormen Kaufkraftverlust für die Innenstadt bedeuten würde.

Wurde die Kaufkraft überhaupt festgestellt oder wird dies nur behauptet

Des Weiteren wurde argumentiert, dass die Kaufkraft der Mitarbeitenden und der Besucherinnen und Besucher auch nicht durch, an diese Stelle tretende, neue Einwohnerinnen und Einwohner in der Innenstadt zu kompensieren sei.

Die gleiche Argumentationskette wird teilweise auch für die Diskussion um eine Verlagerung der Schulstandorte um ca. 400 Meter Richtung Westen angeführt.

Verwaltung soll verfügbare Zahlen zusammentragen

Von der Verwaltung wünschen wir uns daher im nächsten Ausschuss für Wirtschaftsförderung klare Nachweise darüber, wie hoch die Kaufkraft ist, die von der Stadtverwaltung an der Bahnstraße, den Mitarbeitenden und den Besucherinnen und Besuchern auf die Sankt Töniser Innenstadt ausgeübt wird und gleiches für die weiterführenden Schulen an der Corneliusstraße, jeweils in absoluten Zahlen, jährlich ausgewiesen, bezogen auf die Jahre 2014-2019.

Zahlen aus der Argumentation der Neubau-Gegner sollten belegbar sein

Die Verwaltung möchte bitte die entsprechenden, erhobenen Zahlen aus bereits existierenden Gutachten, Umfrageergebnissen oder Studien des Einzelhandels veröffentlichen, um diese Argumente zu bestätigen oder zu entkräften. Der Betrachtungszeitraum 2014-2019 ist bewusst gewählt, um „Corona-Effekte“ auszuschließen.

Wir gehen davon aus, dass diese Grundlagen selbstverständlich vorhanden sind, sonst würde sich die Argumentation, der oben genannten, lediglich auf Mutmaßungen und nicht auf Fakten stützen und wäre somit hinfällig.