Die GUT erklärt kurz und knapp, wie sich jeder einfach politisch beteiligen kann. Mit dem sogenannten Bürgerantrag nach Gemeindeordnung NRW kann man schnell seine Fragen, Anregungen, Beschwerden an den Bürgermeister, den Rat der Stadt und seine Ausschüsse äußern.
Link zur Gemeineordnung NRW, §24
Link zur Ortsrechtseite der Stadt Tönisvorst, Hauptsatzung
Postadresse des Bürgermeisters:
Stadt Tönisvorst, Der Bürgermeister, Bahnstraße 15, 47918 Tönisvorst