Laschenhütte: Verstoß gegen die Gemeindeordnung?

Laschenhütte zum Zweiten: In der vergangenen Woche hat die GUT-Fraktion einen Antrag an den Bürgermeister als Verwaltungschef gerichtet, dass alle bereits vorliegenden und noch eingehenden Schreiben von Bürgern bzgl. des Bebauungsplans „Tö 35 – Laschenhütte“ den Stadtrats- und Planungsausschussmitgliedern vorgelegt werden möchten.

Auszug aus der Gemeindeordnung NRW

Zur Sitzung des Planunsausschusses am 4. Juni 2009 lag lediglich ein Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur geplanten Bebauung vor.

Anscheinend gab es aber zur Sitzung mehrere Anregungen oder Einwände zum Bebauungsplan an die Verwaltung, die den Mitgliedern des Planungsausschusses und des Stadtrates aber nicht bekannt waren. Vor der Sitzung wurde von der Familie Beudels eine Eingabe zum TÖ 35 vom 16. Februar 2009, gerichtet an den Bürgermeister, an die Fraktionen verteilt.

Die anderen Schreiben liegen den Fraktionen bis heute nicht vor, mit Ausnahme des Schreibens der Familie Hagedorn vom 10.Juni, also nach der Ausschusssitzung eingegangen. Wir sehen hierin einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung, da diese Schreiben unserer Ansicht nach wie ein Bürgerantrag zu behandeln sind. Wir erwarten daher die Vorlage und Stellungnahme der Verwaltung zu allen bis zur nächsten Planungsausschussitzung eingehenden Schreiben zu diesem Thema.