Die Forderung nach einer zentralen Unterbringung der Stadtverwaltung ist inzwischen beinahe so alt, wie das Verwaltungsgebäude an der St. Töniser Bahnstraße. So nachvollziehbar, erstrebenswert und nötig eine zeitgemäße und anforderungskonforme Unterbringung aller Beschäftigten der Stadt ist, so ist doch genau zu überlegen in welchem räumlichen und finanziellen Rahmen sich diese bewegen muss. Ein Neubau in prominenter Lage ist in den nächsten Jahren, aus finanzieller Sicht absolut utopisch und im städtischen Haushalt sicherlich nicht darstellbar, so sehr sich manche Gruppierungen oder Interessenvertretungen ihn auch wünschen.
Über 80% der Verwaltungsmitarbeiter haben keinen regelmäßigen Publikumsverkehr, dieser wird größtenteils über die beiden Bürgerbüros auf der St. Töniser Bahnstraße und am Markt in Vorst abgewickelt. Die meisten und häufigsten anfallenden Tätigkeiten und Aufgaben mit Bürgerkontakt werden von ca. einem Dutzend Mitarbeiter erledigt.
Aus Sicht der GUT bedeutet dies, dass es absolut sinnvoll ist diese Mitarbeiter aus den Bürgerbüros und aus dem Standesamt, zentral, besucherfreundlich und verkehrlich gut gelegen unterzubringen. Diese Voraussetzung erfüllt der Vorster Standort bereits, in St. Tönis wäre zu überlegen das Bürgerbüro ebenfalls entweder ins alte Rathaus zum Standesamt oder in eine nahegelegene Liegenschaft auf der Hochstraße/ am Rathausplatz zu verlegen.
Den Rest der Verwaltung unter anderem aus dem alten Vorster Rathaus, dem Verwaltungskomplex an der Bahnstraße, den Liegenschaften auf der Hospitalstraße usw. kann man an einem Standort zusammenfassen. Dieser muss sich nicht in teurer 1a-Lage befinden, wie es bei einem Verwaltungsneubau an der Willicher Straße oder der Bahnstraße erneut der Fall wäre.
Vorhandene Gebäude, zum Beispiel im Gewerbegebiet am Tempelsweg oder Lenenweg wären in unmittelbarer Nähe des dort bestehenden städtischen Bauhofs gelegen. Eine Verlagerung dorthin würde zu einer maximalen Zusammenfassung der Verwaltung an einem Standort oder wenigstens in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander führen und eine Reduzierung von sechs Stellen auf drei Stellen bedeuten, die zudem auch nach wie vor gut verkehrlich erschlossen wären.
Man kann unter Umständen auf einen teuren Neubau – mit sowieso nicht vorhandenen finanziellen Mitteln der Stadt – verzichten und stattdessen auf eine sogenannte „Öffentlich-private-Partnerschaft“ bei einer Sanierung bzw. auf ein Mietobjekt zurückgreifen.
Die freiwerdenden städtischen Liegenschaften lassen sich aufgrund ihrer guten Lage sicherlich hervorragend weitervermarkten, wenn man entsprechende Bebauungs- oder Nutzungsmöglichkeiten aufzeigt und so könnte eine räumliche Restrukturierung der Verwaltung am Ende zu vielerlei Vorteilen führen.