GUT will Tönisvorster Hoheitszeichen besser schützen
Am 22.06.1972 wurde der damaligen Gemeinde Tönisvorst das Recht zur Führung eines Wappens verliehen. Gleichzeitig wurde das Recht zur Führung einer Flagge verliehen. Keine politische Nutzung Sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in zahlreichen anderen Bundesländern[…]
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