Meinung: Grundsteuerreform – ein Problem für Kommunen das nur falsche Antworten kennt

Die GUT Fraktion hat in dieser Woche gegen die Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer gestimmt. Zu diesem Thema gab es in diesem Jahr zahlreiche Anträge und Diskussionen in Rat und Ausschüssen der Stadt Tönisvorst, die für niemanden ein zufriedenstellendes Ergebnis hervorgebracht haben, weil die von CDU, SPD und Grünen geführten Regierungen in Berlin und Düsseldorf selbst unfähig sind ein rechtssicheres Konzept vorzulegen. Alle bisherigen rechtlichen Beurteilungen zur Grundsteuerreform in Deutschland, die ab 2025 greift, sind sehr unsicher und die Reform hat damit eine komplexe Problematik, insbesondere bei der Frage der ungleichmäßigen Behandlung privater und gewerblicher Steuerzahler und der sogenannten Aufkommensneutralität.

Grundproblem der Grundsteuerreform

Die Reform wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Bewertungsgrundlagen als verfassungswidrig erklärte. Ziel war es, eine gerechtere Bemessungsgrundlage zu schaffen. Jedoch führt die Umsetzung vielerorts zu Verzerrungen:

Bewertungssysteme: Bundesweit kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden zum Einsatz (z. B. das wertabhängige Modell des Bundes oder alternative Modelle wie in Bayern).

Ungleichbehandlung privater und gewerblicher Immobilien: Gewerbliche Immobilien erzielen oft höhere Einnahmen, ihre steuerliche Belastung steigt jedoch in vielen Fällen weniger stark als die von Privatpersonen, die Wohnraum nutzen.

Aufkommensneutralität als Ziel

Die Reform soll laut Gesetzgeber „aufkommensneutral“ erfolgen, was bedeutet, dass Kommunen insgesamt nicht mehr Einnahmen als bisher erzielen sollen. Dies birgt jedoch Probleme:

Regionale Ungleichheit: In strukturschwachen Regionen kann die Steuerbelastung bei gleichbleibendem Aufkommen steigen, da die Neubewertungen oft höhere Werte für Wohnraum ansetzen. Gewerbeimmobilien bleiben hingegen durch Abschreibungsregeln oder Pauschalwerte oft begünstigt.

Privat versus Gewerbe: Wohnimmobilien, insbesondere in begehrten Lagen, werden häufig höher bewertet, was zu einem stärkeren Anstieg der Grundsteuer führt. Gewerbeobjekte, deren Werte weniger stark angepasst wurden, profitieren von dieser Disparität.

Auswirkungen auf Private und Gewerbliche

Private Steuerzahler: Eigentümer von Wohnimmobilien, insbesondere in Ballungszentren, müssen mit einer erhöhten Grundsteuer rechnen. Vermieter geben diese häufig an Mieter weiter, wodurch Wohnkosten steigen können.

Gewerbliche Steuerzahler: Unternehmen, insbesondere in Randlagen, können von stabileren oder sogar niedrigeren Steuerforderungen profitieren, was als Begünstigung des Gewerbes wahrgenommen wird.

Kritikpunkte

Fehlende Transparenz: Die Regelung wirkt in vielen Fällen intransparent, und die Betroffenen können nur schwer nachvollziehen, warum sich ihre Steuerlast verändert.

Ungerechtigkeit: Die Reform benachteiligt private Steuerzahler in vielen Städten, da ihre Grundstücke oft stärker bewertet werden, während Gewerbeobjekte geringe Anpassungen erfahren.

Kommunale Hebesätze: Kommunen können die Grundsteuer über ihre Hebesätze anpassen. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass die „Aufkommensneutralität“ untergraben wird, da Kommunen ihre Einnahmen maximieren möchten.

Falsche Bewertungsgrundlage: Der Begriff der „Grundsteuer“ ist absurd, da nicht ausschließlich der Grund (und Boden) eines Eigentümers bewertet und besteuert wird, sondern die darauf befindliche Immobilie nach ihrem Wert. Somit werden kürzlich sanierte oder nach neuesten energetischen Richtlinien gebaute Immobilien höher bewertet und besteuert. Der Staat (und die Kommunen) bestrafen also indirekt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg der Klimaschutzziele unseres Landes.

Fazit

Die Grundsteuerreform sorgt für eine zusätzliche Belastung privater Haushalte, während Unternehmen oft begünstigt werden. Die „aufkommensneutrale“ Gestaltung wird durch die ungleiche Bewertung und die Hebesatzpolitik der Kommunen relativiert. Dies stellt eine soziale und wirtschaftliche Herausforderung dar, die nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die politische Glaubwürdigkeit belastet.

Diesen Punkt kritisierten wir auch in Tönisvorst, da eine moderatere Anpassung der Hebesätze auch möglich gewesen wäre, um die Kommune handlungsfähig und die Belastung geringer zu halten.

Eine kritische Anpassung der Reform bleibt notwendig, um langfristige Ungleichheiten zu vermeiden. Dies ist jedoch leider ein Problem, das nicht lokal (in Tönisvorst)  gelöst werden kann. Dies wurde durch uns – nach langer Diskussion innerhalb unserer Fraktion –  im Rat auch zum Ausdruck gebracht. Eine Kompromisslösung wäre wünschenswert gewesen, dafür fand sich jedoch keine Mehrheit.

Unsere Absicht war demnach nicht, die Stadt in Chaos und Verderben zu stürzen, wie einige Populisten prompt aufschrien, sondern vielmehr gemeinsam eine ausgewogene Lösung zu finden. Mit dem jetzigen Ergebnis sind alle Fraktionen, egal wie sie abgestimmt haben, und die Bürgerinnen und Bürger die Gelackmeierten.

Eine Meinung von Daniel Ponten zum Ergebnis der letzten Ratssitzung