Hebesätze in Tönisvorst: Kontroverse Diskussion im Rat um Grundsteuern

Rheinische Post am 12.12.2024

Der Vorschlag der Verwaltung sieht folgende neue Hebesätze für 2025 vor: Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) 642 von Hundert und Grundsteuer B 577 v.H. Die mögliche Differenzierung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken wurde aus Gründen der Rechtsunsicherheit nicht vorgenommen. Bereits im Vorjahr waren die Hebesätze erhöht worden, bei der Grundsteuer A von 300 auf 320 v.H., bei der Grundsteuer B von 500 auf 520 v.H. Für die Stadt bleibt das Steueraufkommen insgesamt neutral, durch die Grundsteuerreform verschieben sich die Kosten für die Grundstückseigentümer. Während es für Gewerbeimmobilien günstiger wird, kann es für viele Hauseigentümer teurer werden.

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Auch Aleksander Weber (GUT) wollte diese von Bund und Land beschlossene Grundsteuerreform vor Ort „nicht einfach durchwinken“. […]

Heribert Brinkmann für die Rheinische Post, 12.12.2024

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