Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist eine europäische Richtlinie, welche den rechtlichen Rahmen für die Wasser-Politik der Europäischen Union vereinheitlichen soll und bezweckt, deren entsprechende Politik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten.
Die übergeordneten Ziele sind in Artikel 1 festgelegt: Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers einschließlich von Landökosystemen, die direkt vom Wasser abhängen. Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen.
Vor 22 Jahren wurde diese EG-Wasserrahmenrichtlinie in Kraft gesetzt. Bis zum Jahr 2027 soll sie umgesetzt sein und alle Gewässer, d.h. Flüsse, Bäche, Seen und Grundwasservorkommen in einen guten ökologischen Zustand gebracht, langfristig geschützt und ggf. verbessert werden. Dies ist bundesweit bislang nur für 8% der Gewässer erreicht worden.
Die GUT-Fraktion hat daher im Ausschuss für Umwelt, Klima, Energie und Landwirtschaft um einen Sachstandsbericht unter Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche Gewässer in Tönisvorst oder welche für Tönisvorst wesentlichen oder mit Tönisvorst verbundenen Gewässer sind davon betroffen?
- Wird hier die Umsetzung bis 2027 eingehalten oder
- wie weit ist diese fortgeschritten?
Der Ausschuss wird die Anfrage zuständigkeitshalber an die Wasser- und Bodenverbände weiterleiten und bis zum 30.11.2022 beantworten.