Eine Rücktrittsforderung gegen einen Bürgermeister zu stellen, ist keine leichte Entscheidung, so weit, so richtig.
Man sollte aber die Gründe klar benennen, inwieweit ein erkennbares Fehlverhalten des Bürgermeisters verantwortlich ist für die allgemeinen Missstände in der Stadt. Vieles, was von der UWT in ihrer Rücktrittsforderung bemängelt wird, wurde bereits unter seinen Vorgängern zugrunde gelegt, vieles ist der allgemeinen Lage geschuldet: eine konkrete Begründung der Rücktrittsforderung ist nicht erkennbar.
Aus rechtlicher Sicht sollte man bedenken: eine Neuwahl ist nur noch bis Anfang Dezember möglich (§ 65 VI Gemeindeordnung (GO) des Landes Nordrhein-Westfalen). Das heißt also, würde Uwe Leuchtenberg jetzt zurücktreten, hätte man noch wenige Wochen – eine solche Wahl braucht ja Vorlauf -, um eine Neuwahl zu stemmen, die Kandidaten, die dann anträten (so es welche täten) könnten der Bevölkerung vorher nicht sorgfältig bekannt gemacht werden. Ob das dann wirklich zu einer besseren Führung der Stadtverwaltung führen würde, darf doch arg bezweifelt werden.
Sollte der Bürgermeister nicht freiwillig zurücktreten, so wäre eine Abwahl durch die Wahlberechtigten nach § 66 GO NRW möglich, was jedoch zeitaufwändig ist und den Dezembertermin ebenfalls gefährdet. Es ist unsicher, wie ein solches Verfahren ausgehen würde.
Zur Ehrlichkeit, liebe UWT, gehört auch, anzuerkennen, dass viele Probleme nicht erst unter dem jetzigen Bürgermeister entstanden sind und dass die Gründe für die derzeit für viele unbefriedigende Situation in Stadt und Verwaltung sehr vielfältig sind. Dies jetzt an einer Person festzumachen, ist nicht mutig, sondern reiner Populismus.
─ Ein Kommentar von Edith Furtmann zur Rücktrittsforderung der UWT gegenüber Bürgermeister Uwe Leuchtenberg