Wer in Tönisvorst wohnt, kennt die Situation: Man kommt nach Hause und findet keinen Parkplatz mehr vor der eigenen Haustür. Der Gehweg ist zugeparkt, die Einfahrt des Nachbarn blockiert, und die Müllabfuhr muss sich durch eine Gasse zwängen, die eigentlich breit genug sein sollte. Das sind keine Ausnahmen – das sind alltägliche Ärgernisse, die uns als GUT-Fraktion regelmäßig von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet werden.
Besonders betroffen sind dicht bebaute Wohnlagen wie das Wohngebiet Pipper/Düngelshof, die Eichenstraße in Vorst und mehrere Straßen in der Innenstadt – aber das sind nur Beispiele. Das Problem zieht sich durch viele Teile des Stadtgebiets.
Wenn die Feuerwehr nicht mehr durchkommt

Was auf den ersten Blick wie ein lästiges Alltagsproblem wirkt, hat in manchen Straßen eine ernsthafte Dimension: Die Mindestbreite, die Feuerwehr und Rettungsdienste für den Einsatzfall benötigen, ist an mehreren Stellen im Stadtgebiet nicht mehr gewährleistet. Wer schon einmal erlebt hat, wie ein Rettungswagen wertvolle Minuten verliert, weil er nicht durchkommt, weiß: Das ist keine Kleinigkeit. Es ist eine echte Gefahr.
Dazu kommen die alltäglichen Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmer: Kinder, die auf dem Schulweg zwischen parkenden Autos hindurch auf die Straße ausweichen müssen. Menschen mit Rollstuhl oder Rollator, die schlicht nicht durchkommen. Familien mit Kinderwagen, die keinen sicheren Weg finden. Das alles passiert täglich – und es muss sich ändern.
Warum ist es so eng geworden?
Die Ursache ist nicht schwer zu erklären: In vielen Wohngebieten wurden Häuser ohne ausreichende private Stellplätze gebaut. Die Zahl der Fahrzeuge pro Haushalt ist seitdem gestiegen – die Straßen aber nicht breiter geworden. Das Ergebnis ist ein Parkdruck, der sich Jahr für Jahr verschärft, während die Stadt bisher kein wirksames Instrument hatte, ihn zu steuern. Das wollen wir ändern – und wir erwarten von der Verwaltung, dass sie dieses Problem im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger aktiv angeht.
Was wir beantragen – und wie es funktioniert
Die GUT-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 zwei konkrete Anträge eingebracht.
- Anwohnerparken in besonders belasteten Bereichen
Wir beantragen die Einführung eines geregelten Anwohnerparkens – ausdrücklich nicht flächendeckend, sondern gezielt dort, wo der Druck am größten ist. Welche Bereiche das konkret sind, soll die Verwaltung im Rahmen eines Konzepts erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
Das Prinzip ist einfach: Wer in einer ausgewiesenen Zone wohnt, kann einen Parkausweis beantragen und hat damit Vorrang beim Parken in seiner Straße. Wer nicht dort wohnt, darf nur noch für eine begrenzte Zeit stehen – lange genug für Einkäufe, Besuche oder Lieferungen, aber nicht mehr dauerhaft.
Ein Parkausweis kann dabei bis zu drei Fahrzeuge eines Haushalts abdecken – zum Beispiel den Privatwagen, einen Firmenwagen und einen Anhänger oder ein Saisonfahrzeug. Abgestellt werden darf aber immer nur eines davon gleichzeitig. So wird verhindert, dass ein Haushalt mehrere Stellplätze dauerhaft belegt.
Die Gebühr für den Ausweis richtet sich nach dem Fahrzeug: Wer ein großes Auto fährt, das viel Platz auf der Straße beansprucht, zahlt etwas mehr. Wer ein kompaktes oder elektrisch betriebenes Fahrzeug fährt, zahlt weniger. Das ist keine Strafe – es ist eine faire Abbildung dessen, wie viel öffentlichen Raum ein Fahrzeug tatsächlich in Anspruch nimmt. Dieses Konzept nennt sich „Koblenzer Modell“, weil die Stadt Koblenz es als eine der ersten deutschen Kommunen erfolgreich eingeführt hat.
- Wer ist nicht betroffen?
Ein häufiges Missverständnis möchten wir direkt ausräumen: Das Anwohnerparken richtet sich nicht gegen Menschen, die aus einem guten Grund in der Straße halten müssen.
Handwerksbetriebe, die Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, können in NRW einen sogenannten Handwerkerparkausweis beantragen. Dieser berechtigt zum Parken auch in Bewohnerparkzonen – für die Dauer der Arbeiten. Wer also den Klempner, die Elektrikerin oder den Malermeister bestellt, muss keine Sorge haben, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Darüber hinaus gelten folgende Ausnahmen weiterhin uneingeschränkt: Fahrzeuge mit Behindertenausweis (blauer EU-Parkausweis) dürfen in Bewohnerparkzonen parken. Pflegedienste und ambulante soziale Dienste können ebenfalls Sonderausweise beantragen. Kurzzeitiges Halten zum Ein- und Ausladen bleibt überall erlaubt. Besucher und Kunden können in den ausgewiesenen Zonen zeitlich begrenzt parken – für einen normalen Besuch oder Einkauf reicht das vollkommen aus.
- Eine Stelle für die Kontrolle – die sich selbst bezahlt
Regeln ohne Kontrolle sind wertlos. Deshalb beantragen wir gleichzeitig eine zusätzliche Stelle im kommunalen Ordnungsdienst. Die Stelle kostet die Stadt rund 55.900 Euro im Jahr – und rechnet sich: Bereits bei vorsichtig geschätzten Einnahmen aus Verwarngeldern bleibt am Ende des Jahres ein Überschuss von rund 69.000 Euro für den städtischen Haushalt. Geld, das in Verkehrssicherheit, Radwege oder die Instandhaltung von Gehwegen fließen kann.
Es geht uns dabei ausdrücklich nicht darum, möglichst viele Knöllchen zu schreiben. Es geht darum, dass Regeln, die für mehr Sicherheit und Fairness aufgestellt werden, auch eingehalten werden. Wer sich daran hält, hat nichts zu befürchten. Und wer im Ernstfall den Notruf wählt, soll sicher sein können, dass die Feuerwehr auch ankommt.
Zusammenfassung
Zugeparkte Gehwege, blockierte Einfahrten und zu enge Durchfahrten sind in Tönisvorst längst kein Einzelfall mehr. Die GUT-Fraktion beantragt daher die Einführung eines geregelten Anwohnerparkens nach dem Koblenzer Modell – zunächst nur in besonders belasteten Bereichen. Anwohnerinnen und Anwohner erhalten Vorrang, Gebühren richten sich nach Fahrzeuggröße und Antriebsart. Eine zusätzliche Stelle im Ordnungsdienst soll für Kontrolle sorgen – und rechnet sich durch Verwarngeldeinnahmen von selbst. Ziel ist mehr Sicherheit, mehr Fairness und freie Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste.
