Rheinische Post am 10.07.2023
Die GUT entgegnet: „Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt. Durch das Kfz-frei-Schild dürfen sich Autos dort bewegen und auch unter den Umständen halten und parken, wie auf anderen Straßen.“ Das Parken in Fahrradstraßen sei zwar nicht nicht unbedingt erwünscht, „aber man muss auch nicht derart die Axt daran anlegen, wie es die Verwaltung gerade suggeriert, wenn man auf ein paar Dinge achtet.“ […]
Marc Schütz für die Rheinische Post, 10.07.2023
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