Mit großem Interesse hat die GUT die Berichte über die Anwohner-Initivative bezüglich Verkehrsaufkommen- und Lärm auf der Süchtelner Straße in der Presse verfolgt. Insbesondere unser Vorstands- und Ratsmitglied Daniel Ponten, als persönlich ebenfalls betroffener Anwohner der Süchtelner Straße, war jedoch sehr erstaunt über die unbefriedigenden Antworten aus Politik und Verwaltung, die man den Anwohnern angeblich gegeben hat.
Lärmmessung ist längst erfolgt und muß nicht erst gemacht werden
Eine Lärmkartierung für Nordrhein-Westfalen und auch für die Süchtelner Straße liegt seit etwas mehr als einem Jahr vor und muß nicht, wie der Bürgermeister gesagt haben soll, erstellt werden. Seinerzeit wurde auch zumindest in der Rheinischen Post darüber sehr ausführlich berichtet. Es ist mehr als erstaunlich, dass keiner der Anwesenden von CDU, UWT und Grünen die Anwohner anscheinend auf diese Tatsache aufmerksam gemacht hat.
Als Anwohner, nicht nur der Süchtelner Straße, sondern zum Beispiel auch der Krefelder Straße, kann man sich bereits jetzt sehr detailliert und anschaulich über den Verkehrslärm vor der Haustüre im Internet unter der Adresse http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ informieren bzw. den Kontakt zum zuständigen Ministerium suchen. Der Infoservice des Ministeriums ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger für Fragen und Anregungen über Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen. Sie erreichen diesen telefonisch montags bis freitags zwischen 8.00 und 17.00 Uhr unter Telefon 0211-4566 666, mehr Informationen zu Kontaktmöglichkeiten auf der Internetseite des Infoservice.
Lärmschutz für Anwohner wird gefördert
Im Rahmen des sogenannten Lärmaktionsplans werden auch Lärmschutzmaßnahmen durch das Land gefördert, nach unseren Informationen z.B. bis zu 75% für Lärmschutzfenster, hier der entsprechende Auszug aus dem Förderportal des Landes zum Thema „Lärmschutz bestehende Straßen“:
Lärmschutz an bestehenden Straßen – Zielsetzung des Programms
Vom Bund werden Zuwendungen für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen gewährt. Die Lärmsanierung soll dort greifen, wo eine Lärmbelastung „gewachsen“ ist und sich „verfestigt“ hat, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgte.Wer wird gefördert?
Bei den passiven Lärmschutzmaßnahmen werden Eigentümer des Grundstücks mit der baulichen Anlage, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte gefördert. Mieter und Pächter sind nicht erstattungsberechtigt. Eine entsprechende Lärmsanierung an bestehenden Landesstraßen gibt es durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Ohne eine exakte fachliche Beurteilung treffen zu können, scheint es so, als würde die Situation hinsichtlich „gewachsener“ Lärmbelastung in diesem Fall exakt zutreffen und wäre wohl förderungswürdig oder zumindest genauer zu betrachten.
Das heißt, dass im Rahmen des „Lärmaktionsplans“ entsprechende Maßnahmen an und für sich „sofort“ ergriffen werden können und durch das Land sowohl die Eigentümer, als auch für die Kommune unterstützt und gefördert werden könnten.
Maßnahmen können sofort ergriffen werden
Die Verwaltung könnte sofort tätig werden und den Kontakt zum Ministerium bzw. zum Landesbetrieb für Straßen aufnehmen und konkrete Maßnahmen und Möglichkeiten hinsichtlich z.B. lärmminderndem Straßenbelag, Fahrbahnverengungen, Tempolimit und was sonst denkbar ist, abfragen und vorbereitende Maßnahmen in die Wege leiten, so dass die Politik im Rat der Stadt bzw. entsprechenden Ausschüssen darüber beraten kann, wenn uns Land und Bund hier Verbesserungsmöglichkeiten einräumen.
Die GUT-Fraktion wird in den nächsten Tagen weiter darüber beraten, um einen entsprechenden Arbeitsauftrag an die Verwaltung zur Anfrage bringen zu lassen. Bis dahin haben wir den Anwohnern die Umgebunngslärmkarten zur Verfügung gestellt, von denen alle anderen scheinbar nichts gewusst haben.