Die Gastronomie in Tönisvorst ist durch die unsteten politischen Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene in Zusammenhang mit der SarCoV2-Pandemie stark gebeutelt. Die übereilte Aufhebung von erforderlichen Maßnahmen führte stets zu einer Verschärfung in Folge und machte den Geschäftsbetrieb besonders im gastronomischen Umfeld seit dem Spätherbst für die meisten Unternehmen beinahe unmöglich.
Gastronomie durch Bundes- und Landespolitik verunsichert
Es ist nicht die Pandemie, die den Gastleuten zusetzt, es sind die inkonsequenten und nicht mehr nachvollziehbaren Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene, die so zermürbend sind. Ob halbherzige Ausgangs- und Öffnungsbeschränkungen, die für eine völlige Eindämmung zu lasch sind oder ausbleibende Hilfsgelder – das macht die Wirtschaft und die Menschen fertig, das Problem könnte längst kleiner sein, wenn man auf die Experten hören würde.
Daniel Ponten, GUT-Vorstandssprecher
Eine Erleichterung des Betriebs, um im zulässigen Rahmen für mehr Umsatz zu sorgen ist ein Wunsch, den wir aus vielen Gesprächen und Rückmeldungen aus dem Einzelhandel und der Gastronomie im Laufe der letzten Monate mitgenommen haben.
Prüfung bisheriger Einschränkungen
Daher bitten wir Politik und Verwaltung zu prüfen, inwiefern bestehende Beschränkungen der Öffnungszeiten für den gastronomischen Außenbetrieb in Tönisvorst auf geltendes Recht zurückzuführen sind oder sogar möglicherweise Gerichtsurteile zugrunde liegen. Sollte es sich dabei um durch die Stadt selbst auferlegte Beschränkungen handeln, so ist die zeitweise oder dauerhafte Aufhebung dieser zu überprüfen.
In Tönisvorst ist unabhängig von den Auswirkungen der aktuellen Pandemie ein Rückgang an Gastronomie seit Jahren zu beobachten, der teilweise nach eigenen Aussagen, auch auf Einschränkungen durch Lärmschutzauflagen zurückgeht, daher sollte es über die absoluten gesetzlichen Erfordernisse hinaus in den nächsten Jahren keine besonderen Auflagen für die Gastronomie in dieser Hinsicht geben, um den meistens inhabergeführten Gaststätten und Cafés zumindest eine größere Chance einzuräumen, sich ansatzweise von den Anstrengungen während der SarsCov2-Pandemie finanziell zu erholen.
Längere Öffnungszeiten und mehr Sitzplätze draußen
Längere Öffnungszeiten bis 24 Uhr sollten in den Innenstadtbereichen und abseits von Wohngebieten bis mindestens zum Jahr 2023 ermöglicht werden. Anträge auf Erweiterung des Sitzplatzangebotes und Beanspruchung von Sondernutzungsflächen sollen schnell, unkompliziert und wohlwollend bearbeitet werden, sofern dadurch keine Fußgängerbereiche, Radwege, Flucht- und Rettungswege eingeschränkt werden. Die Benutzung von Gasheizstrahlern und vergleichbaren Geräten ist aus Gründen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung dabei jedoch zu vermeiden.